Sehr
geehrter Campinggast,
Die Platzverwaltung dieses Campingplatzes heisst Sie herzlich willkommen und
wünscht Ihnen einen erholsamen Camping Aufenthalt.
Wir sind bemüht Ihnen die Zeit, die Sie auf dem Platz verbringen, so angenehm
wie möglich zu gestalten.
Im Interesse aller anwesenden Camper werden Sie höflich gebeten, alles zu
vermeiden, was die Camping Gemeinschaft stören könnte.
Beachten Sie bitte darum die
Campingplatzordnung
Bitte melden Sie sich nach Ihrer Ankunft gleich an der Rezeption an. Sowohl Urlaubsgäste als auch Tagesgäste sind verpflichtet, ihren Besuch anzumelden, und unterliegen einer Besuchergebühr. Tagesbesucher bitten wir, ihre Fahrzeuge nur auf dem Parkplatz vor dem Campinggelände abzustellen. |
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Der Campingplatz ist ganzjährig geöffnet. Jede Ruhestörung
auf dem Gelände ist zu vermeiden. Ruhezeiten: 13.00 h bis 15.00 h Mittagsruhe, 22.00 h bis 07.00 h Nachtruhe.
In diesen Zeiten ist die Schranke
geschlossen. Die Ein- und Ausfahrt ist nicht möglich. |
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Bei
der Benutzung von Radios, Fernseher, CD-Player usw. ist darauf zu achten,
dass die anderen Benutzer des Campingplatzes nicht gestört werden.
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Gasflaschen müssen in den dafür
vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Der Standplatz
ist sauber zu halten. Um den Rasen zu schonen, dürfen Plastikfolien,
Teppiche oder ähnliches nicht auf dem Boden ausgelegt werden. Das
Ziehen von Gräben sowie die Nutzung von
Wasserschläuchen ist verboten.
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Grillfeuer darf nur in der Zeit
zwischen 18:00 und 22:00 Uhr gemacht werden. Die Flammen dürfen nicht
höher als 50 cm sein. Aus Sicherheitsgründen muss ein Eimer mit Wasser
bereitgestellt werden. In heißen Sommern mit extrem trockener Witterung
behält sich die Platzverwaltung ein Verbot von offenem Feuer vor.
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Mobile Toiletten und Abwässer
aus Wohnwagen und Wohnmobilen müssen aufgefangen und in der
Entsorgungsstation (im Sanitärbereich) entleert werden. Es ist
strengstens untersagt, Abwässer direkt in die Erde zu leiten.
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Hunde
dürfen innerhalb des Geländes nur an der Leine geführt werden und sind
regelmäßig zum notwendigen Auslauf außerhalb des Platzes zu führen. Der
Aufenthalt von Hunden und anderen Haustieren im Sanitärgebäude und auf
dem Kinderspielplatz ist verboten. Hundekot ist vom Hundehalter
bzw. Hundeführer sofort zu entfernen.
Das Baden und Schwimmen von Hunden im See ist strengstens verboten.
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Die Entsorgung von Sperrmüll oder Grobmüll istgrundsätzlich nicht möglich, fremd deponieren iststrengstens untersagt.Angenommen werden nur haushaltsübliche Mengen,die während Ihrem Aufenthalt auf dem Platz anfallen
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Auf Sauberkeit
legen auch Sie sicher großen Wert. Wir bitten Sie deshalb, die Sanitäranlagen,
Wege und Plätze so zu verlassen wie Sie sie vorgefunden haben.
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Kinder
bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und
Toilettenräume. Bitte werfen Sie keine Abfälle in die Toiletten und
nutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter.
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In allen Gebäuden ist das Rauchen
verboten.
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Am Abreisetag
muss der Stellplatz bis 12.00 h geräumt werden. Der Platz ist in
einem sauberen, ordentlichen Zustand zu verlassen.
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Weisungen
des Platzwartes oder seines Vertreters sind unbedingt Folge zu leisten.
Der Stellplatz und der Stromanschluss werden Ihnen zugeteilt.
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Der Platzhalter liefert
den Strom nur bis zum Zählerkasten.
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Die
Verwaltung bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die
Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies
zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im
Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
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Alle Fahrzeuge dürfen nur im Schritt-Tempo
(5 km/h) die Platzwege befahren. Motorräder und Mopeds müssen auf dem
Campinggelände geführt werden.
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Auf dem Campingplatz gilt die Straßenverkehrsordnung
(StVO).
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Autowaschen,
Ölwechsel
und Reparaturen sind auf dem Campinggelände
nicht gestattet. Caravans und Vorzelte dürfen nur mit klarem Wasser
gewaschen werden.
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Die
Benutzung aller Einrichtungen des Campingplatzes geschieht auf eigene
Gefahr. Für Schäden, Unfälle, Diebstahl und
Verluste am Eigentum der Platzbesucher kann keine Haftung übernommen
werden.
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Der Kinderspielplatz
darf nur für Kinder im dafür vorgesehenen Alter benutzt werden. Die
Erziehungsberechtigten haben Ihre Kinder diesbezüglich zu belehren und auf
die Einhaltung zu achten. Der Spielplatz kann nicht ständig vom Vermieter
überwacht werden. Die Erziehungsberechtigten haften für Ihre Kinder
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Wasser
ist ein kostbares Gut. Bitte gehen Sie sparsam damit um und klären Sie
auch ihre Kinder diesbezüglich auf. Trinkwasser finden Sie nur an den
Sanitärgebäuden.
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Die Campinggebühren sind durch Aushang bei der Anmeldung bekannt gemacht.
Diese Campingplatzordnung ist ab dem 01.01.2010 gültig Die Verwaltung des Campingplatzes Königsbruch Rudi Enkler
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